Garantiebedingungen

Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre auf die Funktion unserer Infrarotheizkörper aus eigener Produktion. Für Regler und andere Zubehörteile beträgt die gesetzliche Gewährleistungszeit 2 Jahre. Dies gilt auch für Magma Kaminöfen. Für 2. Wahl Artikel oder Ausstellungsartikel, gilt ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Die Garantie beginnt mit der Übergabe des Gerätes. Während der Garantiezeit beheben wir kostenlos alle Funktionsmängel, soweit diese nachweislich und zweifelsfrei auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.

Ausgenommen von der Garantieleistung sind die Beschaffenheit des Natursteins und der Anbauteile, sofern davon kein Funktionsmangel ausgeht. Unberechtigte Reklamationen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Es bleibt Magma überlassen, im Falle einer berechtigten Reklamation, das defekte Gerät auszutauschen oder zu reparieren. Eine Haftung für Folgeschäden sowie entstandene Kosten durch Auf- und Abbau des Gerätes wird nicht übernommen. Transport-, Verpackungs- und evtl. Versicherungskosten, sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers.

Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind ebenfalls alle Schäden, die durch Transportschaden, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und betriebsbedingte, die Funktion der Geräte nicht beeinflußbaren, Veränderungen verursacht wurden. Durch Reparatur, Teile- oder Geräteersatz wird die ursprüngliche Garantiezeit nicht verlängert.

Diese Garantie gilt in der gesamten Europäischen Union. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden. Als Garantienachweis gilt das im Typenschild integrierte Gütesiegel, welches deshalb nicht entfernt werden darf. Ein Rechnungsnachweis ist nicht erforderlich.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach BGB bleiben von unserer Garantie unberührt.